AGB

 

Wassersport ist mit dem Risiko von Verletzungen und Unfällen behaftet. Es ist Grundlage, dass Ausübende in guter körperlicher Verfassung sind um die mit der sportlichen Betätigung verbundenen Belastungen zu bewältigen und wenigstens 15 Minuten frei schwimmen können.


Für Wassersportkurse gelten folgende AGB:

  1. Jeder Schüler (m/w/d) verpflichtet sich, den Anweisungen der Lehreenden von Wassersport Holnis Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung ist den ausbildenden Lehrern vorbehalten, den jeweiligen Schüler sofort vom Unterricht auszuschließen. Von einer Rückerstattung des Kurspreises wird in diesem Fall abgesehen. 
  2. Ist der Unterricht im Wasser aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen unmöglich, kann auf eine Theorie-Einheit an Land zurückgegriffen werden. 
  3. Die Unfallversicherung des Schülers kommt für Unfälle auf. Surfen ist ein Wagnis und die Unfallversicherung kann Ihr Tagegeld kürzen.  
  4. Wassersport Holnis hat eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb der Wassersportgeräte, die im Rahmen des Unterrichts genutzt werden abgeschlossen. Diese deckt Schäden Dritter, soweit diese nicht vorsätzlich verursacht wurden bis zu einer Summe von max. 10.0 Mio€.  
  5. Wassersport Holnis haftet für Schäden, die dem Kursteilnehmer durch Verschulden der Wassersportschule und ihrer Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Unterrichts zugefügt werden, wobei die Haftung im Falle der Fahrlässigkeit auf den Maximalbetrag der Versicherungssumme der von der Wassersportschule abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt wird. Der Versicherungsschein kann auf Verlangen eingesehen werden. Die maximale Deckungssumme beträgt bei Personenschäden 10.0 Mio€. 
  6. Das Schulungsmaterial wird vor jedem Kurs inspiziert und unterliegt regelmäßiger Wartung und Inspektion. Sollte der Kurs wegen Fehlern des Kursmaterials nicht durchgeführt werden könne, ist die Haftung der Wassersportschule auf die Rückerstattung der Kursgebühren beschränkt.  
  7. Bei mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung des Schulungsmaterials, kommt der Schüler für den Schaden in vollem Umfang auf.  
  8. Die Schulungszeiten werden spätestens einen Tag vor Kursbeginn festgelegt, können aber kurzfristig je nach Wind- und Wetterlage geändert werden. Wassersport ist eine Natursportart. Wir bitten um euer Verständnis! 
  9. Annullierungen müssen mindestens 1 Woche vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle späterer Annullierungen sind 30 % der Schulungsgebühren geschuldet. 


Für die Materialmiete gelten folgende AGB:

Wassersport Holnis, im Folgenden Vermieter genannt, schließt die Haftung für Personen und/oder Sachschäden, die den Mieter während der Dauer der vertragsgemäßen Nutzung entstehen aus oder beschränkt diese nach den folgenden Regelungen:

  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter selbst durch eigenes Fehlverhalten des Mieters entstehen, insbesondere nicht für Sachschäden oder körperliche Verletzungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter selbst verursacht sind.
  2. Der Vermieter haftet im Falle von Sachschäden im Falle einfacher oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen bis zu einem Betrag von maximal 2.000,00 €. 
  3. Der Vermieter haftet für durch Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursachte Körperschäden/Verletzungen des Mieters nur im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme von 10.0 Mio € umfasst. 
  4. Das Haftungsrisiko aus dem Betrieb/der Verwendung des Wassersportgeräts gegenüber Dritten (nicht Mieter) ist mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10.0 Mio € abgedeckt. Soweit der Mieter jedoch durch eigene Fahrlässigkeit einen höheren Schaden verursacht, ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. 
  5. Sollte ein Schaden durch Vorsatz des Mieters herbeigeführt worden sein, so hat der Mieter den Vermieter von sämtlichen gegen den Vermieter geltend gemachten Forderungen frei zu stellen.
  6. Der Vermieter haftet dem Mieter für die Gebrauchsfähigkeit des  Mietgegenstandes zu dem vertragstypischen Verwendungszweck, insbesondere dafür, dass das Sportgerät frei von Mängeln ist, die die Verwendung ausschließen. Die Sportgeräte unterliegen einer regelmäßigen Inspektion und werden vor Übergabe an den Mieter, in Anwesenheit des Mieters, auf Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand geprüft. Mängel sind zu dokumentieren, sofern diese nicht einer Verwendung des Sportgerätes entgegenstehen. Die Mängel/Schäden sind im Mietvertrag zu vermerken.
  7. Dem Mieter ist bekannt, dass Wassersport Risiken für die Gesundheit und im Extremfall für das eigene Leben birgt und deshalb eine Haftung des Vermieters nur dann in Betracht kommt, wenn diese Gefahr durch ein Verschulden des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen begründet ist. In diesem Falle ist die Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen im Falle der Fahrlässigkeit auf die Deckungssumme der vom Vermieter abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt.
  8. Der Versicherungsschein kann auf Verlangen in Kopie eingesehen werden.